06. Oktober 2021

Die AOK Baden-Württemberg ist dem Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V beigetreten

Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Beitritt der AOK Baden-Württemberg rückwirkend zum 19. Februar 2019.

Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.

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Ansprechpartner

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nNGM Geschäftsstelle
Dr. Anna Kron
Uniklinik Köln
Kerpener Str. 62 | 50937 Köln