Krankenkassen können Verträge mit verschiedensten Leistungserbringern im Gesundheitssystem über eine besondere Versorgung der Versicherten (keine Regelleistung) abschließen. Sie ermöglichen eine übergreifende, interdisziplinär fachübergreifende Versorgung.
2019 wurden deshalb im nationalen Netzwerk Genomische Medizin Verträge zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über die Implementierung von molekularer Diagnostik und personalisierter Therapie bei Lungenkrebs geschlossen.
Die 68 beigetretenen Kooperationskrankenkassen decken derzeit 94,79 % der Patienten ab (Stand April 2024).
Die Kooperationskrankenkassen dieser Verträge zur Besonderen Versorgung übernehmen damit für ihre Versicherten die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung an einem nNGM-Zentrum.
Auf dieser Seite (weiter unten) finden Sie alle Kooperationskrankenkassen, die sich den Versorgungsverträgen gemäß § 140a SGB V angeschlossen haben.