Das nationale Netzwerk Genetische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Vertragsabschluss der AOK Bayern zum 19. Februar 2019.
Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der AOK Bayern versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstellen.
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