19. Februar 2019

Die AOK Bayern hat einen Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V abgeschlossen

Das nationale Netzwerk Genetische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Vertragsabschluss der AOK Bayern zum 19. Februar 2019.

Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der AOK Bayern versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.

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nNGM Geschäftsstelle
Dr. Anna Kron
Uniklinik Köln
Kerpener Str. 62 | 50937 Köln