Das nationale Netzwerk Genetische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Vertragsabschluss der AOK Bremen/Bremerhaven zum 19. Februar 2019.
Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der AOK Bremen/Bremerhaven versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstellen.
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