01. Januar 2020

Die AOK Nordost ist dem Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V beigetreten

Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Beitritt der AOK Nordost zum 01. Januar 2020.

Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der AOK Nordost versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.

Eine aktuelle Übersicht aller Kooperationskrankenkassen finden Sie hier.