Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Beitritt der AOK Sachsen-Anhalt zum 01. August 2021.
Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.
Eine aktuelle Übersicht aller Kooperationskrankenkassen finden Sie hier.