01. Oktober 2019

Die BARMER GEK hat einen Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V abgeschlossen

Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Vertragsabschluss der BARMER GEK zum 01. Oktober 2019.

Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der BARMER GEK versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.

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Ansprechpartner

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nNGM Geschäftsstelle
Dr. Anna Kron
Uniklinik Köln
Kerpener Str. 62 | 50937 Köln