16. Oktober 2019

Die Continentale BKK ist dem Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V beigetreten

Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Beitritt der Continentale BKK zum 16. Oktober 2019.

Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der Continentale BKK versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.

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Ansprechpartner

Kontakt

nNGM Geschäftsstelle
Dr. Anna Kron
Uniklinik Köln
Kerpener Str. 62 | 50937 Köln