01. Januar 2023

Die Debeka BKK ist dem Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V beigetreten

Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Beitritt der Debeka BKK zum 01. Januar 2023.

Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der Debeka BKK versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.

Eine aktuelle Übersicht aller Krankenkassen mit Kooperationsverträgen für das nNGM Lungenkrebs finden Sie hier.

Ansprechpartner

Kontakt

nNGM Geschäftsstelle
Dr. Anna Kron
Uniklinik Köln
Kerpener Str. 62 | 50937 Köln