01. Oktober 2019

Die Handelskrankenkasse (hkk) hat einen Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V abgeschlossen

Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Vertragsbeitritt der Handelskrankenkasse (hkk) zum 01. Oktober 2019.

Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der Handelskrankenkasse (hkk) versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.

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Ansprechpartner

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nNGM Geschäftsstelle
Dr. Anna Kron
Uniklinik Köln
Kerpener Str. 62 | 50937 Köln