Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Vertragsbeitritt der Handelskrankenkasse (hkk) zum 01. Oktober 2019.
Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der Handelskrankenkasse (hkk) versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.
Eine aktuelle Übersicht aller Kooperationskrankenkassen finden Sie hier.