01. Oktober 2019

Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) hat einen Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V abgeschlossen

Das nationale Netzwerk Genetische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Vertragsabschluss der Hanseatische Krankenkasse (HEK) zum 01. Oktober 2019.

Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstellen.

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