Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Vertragsabschluss der KKH – Kaufmännische Krankenkasse zum 01. Oktober 2019.
Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der KKH – Kaufmännische Krankenkasse versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.
Eine aktuelle Übersicht aller Kooperationskrankenkassen finden Sie hier.