Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Beitritt der Knappschaft zum 01. April 2024.
Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der Knappschaft versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.
Eine aktuelle Übersicht aller Krankenkassen mit Kooperationsverträgen für das nNGM Lungenkrebs finden Sie hier.