13.05.2024

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist dem Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V beigetreten

Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Beitritt der SVLFG  zum 01. Mai 2024.

Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der SVLFG versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.

Eine aktuelle Übersicht aller Krankenkassen mit Kooperationsverträgen für das nNGM Lungenkrebs finden Sie hier.

Ansprechpartner

Kontakt

nNGM Geschäftsstelle
Dr. Anna Kron
Uniklinik Köln
Kerpener Str. 62 | 50937 Köln